Breitband-Ausbau für mehr als 300 Gebiete im Märkischen Kreis

Ein kreisweites Interessenbekundungsverfahren im Auftrag aller Städte und Gemeinden im Märkischen Kreis hat die Telekommunikationsgesellschaft Südwestfalen (TKG-SWF) am 15. August 2016 für das Breitbandförderprogramm des Bundes (3. Förderaufruf) auf der Plattform breitbandausschreibungen.de veröffentlicht.

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In den 15 Städten und Gemeinden wurden insgesamt 303 Gebiete, bzw. Ortsteile identifiziert, in denen derzeit Bandbreiten von weniger als 30 Mbit/s zur Verfügung stehen und für die eine Erschließung, gemäß der durchgeführten Markterkundung, nicht im Eigenausbau eines Netzbetreibers in den nächsten drei Jahren vorgesehen sind.

Die Städte und Gemeinden im Märkischen Kreis beabsichtigen allein oder gemeinsam Förderanträge im Rahmen des Breitbandförderprogramms des Bundes zu stellen. Ergänzend sollen Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Richtlinie zur Kofinanzierung des Bundesförderprogramms beantragt werden.

Das Anschreiben zum nichtförmlichen Interessenbekundungsverfahren sowie die weiteren Unterlagen und Karten können hier heruntergeladen werden:
https://www.breitbandausschreibungen.de/publicOverviewDetails/IBV-beginn/429
Die Frist für die Angabe von Angeboten ist der 23.09.2016.

Parallel zum diesem Interessenbekundungsverfahren für die Städte und Gemeinden, läuft im Märkischen Kreis auch das kreisweite Förderverfahren zur Versorgung der Gewerbegebiete auf Hochtouren. Hier bereitet die TKG-SWF derzeit eine europaweite Ausschreibung für die Versorgung von 43 Gewerbeansiedlungen mit 1.073 Betrieben im Märkischen Kreis vor, die in Kürze veröffentlicht wird.

Interessenbekundungsverfahren für 152 Orte im Hochsauerlandkreis gestartet

Für den Hochsauerlandkreis ist am 22. Juni 2016 das neue Interessenbekundungsverfahren für die Bundesförderung (3. Förderaufruf) auf der Plattform breitbandausschreibungen.de veröffentlicht worden. Auf dem Gebiet aller 12 Städte und Gemeinden im Hochsauerlandkreis wurden dabei 152 Orte, bzw. Ortsteile identifiziert, die derzeit nur eine Bandbreite unter 30 Mbit/s zur Verfügung haben und für die eine Erschließung, gemäß der durchgeführten Markterkundung, nicht im Eigenausbau eines Netzbetreibers in den nächsten drei Jahren vorgesehen sind.

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Geplante förderfähige Ausbaugebiete (rot) im Hochsauerlandkreis.

Gleichzeitig wurden auch noch einmal die Orte aus der GAK-Förderung (unter 6 Mbit/s) mit eingebunden. Damit wird neben der bereits vorliegenden Interessenbekundung für die 16 MBit-Versorgung, (Landesförderung nach GAK) auch die Wirtschaftlichkeitslücke für einen Ausbau bis 50 Mbit/s (Bundesförderprogramm) berücksichtigt.

Die vollständigen Unterlagen können hier heruntergeladen werden:

Frist für die Angabe von Angeboten ist der 22.07.2016.

Interessenbekundungsverfahren für Gewerbegebiete und Ortslagen im Kreis Soest ausgeschrieben

Am 6. Juni 2016 wurde das Interessenbekundungsverfahren (IBV) zur Breitbandversorgung des Kreises Soest in Gewerbegebieten und Ortslagen auf der Plattform breitbandausschreibungen.de veröffentlicht. Der Aufruf umfasst insgesamt 29 Gewerbegebiete und 95 Ortsteile im gesamten Kreisgebiet.

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Förderfähige Ausbaugebiete im Kreis Soest (Gewerbelagen = blau, Ortslagen = rot).

Das IBV dient der Vorbereitung des späteren Auswahl-/Vergabeverfahrens und bildet die Grundlage für den Antrag auf Zuwendung durch den Bund und das Land Nordrhein-Westfalen. Ziel ist es, flächendeckend in allen Ortsteilen und Außenbereichen NGA-Bandbreiten mit mindestens 100 Mbit/s symmetrisch (alternativ in Wohngebieten auch mindestens 100 Mbit/s asymmetrisch) für 95% der Teilnehmeranschlüsse in Ortslagen und 100% der Gewerbelagen im Projektgebiet zu erreichen. Eine spätere Ausdehnung der Netze auf angrenzende Gebiete außerhalb der geförderten Orte durch eigenwirtschaftliche Ausbaumaßnahmen des Netzbetreibers sind erwünscht.

Die vollständigen Unterlagen können hier heruntergeladen werden:

Interessenbekundungen können von den Anbietern bis zum 08. Juli 2016 eingereicht werden.

Neue Markterkundungs- und Auswahlverfahren im HSK

Für den Hochsauerlandkreis wurden aktuell auf der zentralen Ausschreibungsplattform des Bundes mehrere neue Auswahlverfahren für die Landesförderung (GAK) und das Markterkundungsverfahren für die Bundesförderung veröffentlicht.

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Die Auswahlverfahren werden vom Hochsauerlandkreis und der Telekommunikationsgesellschaft Südwestfalen mbH im Auftrag der zwölf Städte und Gemeinden koordiniert. Für weitere Informationen stehen Ihnen die in den jeweiligen Unterlagen benannten kommunalen Ansprechpartner der Städte und Gemeinden zur Verfügung. Fristende ist der 25.04.2016.

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Ferner führt der Hochsauerlandkreis eine Markterkundung zur Ermittlung von Netzbetreibern durch, die in der Lage sind, die nicht bzw. unzureichend versorgten Gebiete in allen zwölf kreisangehörigen Städten und Gemeinden ohne öffentliche Zuschüsse mit Teilnehmeranschlüssen mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von mindestens 50 MBit/s innerhalb der nächsten 3 Jahre zu versorgen. Fristende ist der 05.04.2016.

Markterkundung – Anschreiben: download
Karte Hochsauerlandkreis gesamt: download