Ein kreisweites Interessenbekundungsverfahren im Auftrag aller Städte und Gemeinden im Märkischen Kreis hat die Telekommunikationsgesellschaft Südwestfalen (TKG-SWF) am 15. August 2016 für das Breitbandförderprogramm des Bundes (3. Förderaufruf) auf der Plattform breitbandausschreibungen.de veröffentlicht.
In den 15 Städten und Gemeinden wurden insgesamt 303 Gebiete, bzw. Ortsteile identifiziert, in denen derzeit Bandbreiten von weniger als 30 Mbit/s zur Verfügung stehen und für die eine Erschließung, gemäß der durchgeführten Markterkundung, nicht im Eigenausbau eines Netzbetreibers in den nächsten drei Jahren vorgesehen sind.
Die Städte und Gemeinden im Märkischen Kreis beabsichtigen allein oder gemeinsam Förderanträge im Rahmen des Breitbandförderprogramms des Bundes zu stellen. Ergänzend sollen Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Richtlinie zur Kofinanzierung des Bundesförderprogramms beantragt werden.
Das Anschreiben zum nichtförmlichen Interessenbekundungsverfahren sowie die weiteren Unterlagen und Karten können hier heruntergeladen werden:
https://www.breitbandausschreibungen.de/publicOverviewDetails/IBV-beginn/429
Die Frist für die Angabe von Angeboten ist der 23.09.2016.
Parallel zum diesem Interessenbekundungsverfahren für die Städte und Gemeinden, läuft im Märkischen Kreis auch das kreisweite Förderverfahren zur Versorgung der Gewerbegebiete auf Hochtouren. Hier bereitet die TKG-SWF derzeit eine europaweite Ausschreibung für die Versorgung von 43 Gewerbeansiedlungen mit 1.073 Betrieben im Märkischen Kreis vor, die in Kürze veröffentlicht wird.
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