Förderbescheid für neuen Mobilfunkmasten übergeben

In Südwestfalen wird der bundesweit zweite, von der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft des Bundes (MIG) und dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) geförderte Funkmast im Kreis Soest in der Gemeinde Möhnesee entstehen. Der entsprechende Förderbescheid wurde am 24.11.2022 in Berlin an das Unternehmen Vantage Towers AG übergeben.

Daniela Kluckert, Parlamentarische Staatssekretärin im BMDV (links) überreichte im Beisein von MIG-Geschäftsführer Ernst Ferdinand Wilmsmann (rechts) den Bescheid an Christian Sommer, Vorstand bei Vantage Towers AG. Mobilfunkkoordinator Philipp Bußmann war per Video zugeschaltet. (Foto: BMDV)

Den Grundstein für den Standort hatten der Kreis Soest und die kreiseigene Telekommunikationsgesellschaft Südwestfalen bereits im Jahr 2021 gelegt. „Mit diesem Mobilfunkmasten wird der größte zusammenhängende ‚weiße Mobilfunkfleck‘ im Kreis Soest geschlossen“, erklärt Mobilfunkkoordinator Bußmann. Der neue Funkmast soll in der Gemeinde Möhnesee, süd-östlich des Ortsteils Neuhaus errichtet werden. Der Mast versorgt dann ein ca. 1.000 Hektar großes Gebiet. In diesem liegen rund 60 Haushalte und ein großer Ferienpark, die dann endlich Mobilfunkempfang bekommen. Im Kreis Soest werden damit circa 25 Prozent der weißen Flecken, also Gebiete die von keinem Mobilfunkversorger mit Internet versorgt wurden, durch den geförderten Mobilfunkausbau geschlossen. Nur noch auf 2.900 Hektar (ca. zwei Prozent der Fläche im Kreis Soest) gibt es eine schlechte oder noch keine Mobilfunkversorgung, das betrifft überwiegend den Arnsberger Wald. „Aufgrund der meist nicht vorhandenen Wohnbebauung und der wenigen Verkehrsstraßen, gestaltet sich die vollständige Erschließung dieser Flächen durch einen Mobilfunkanbieter bisher als schwierig. Hier gilt es, zukünftig auf die Mobilfunkanbieter einzuwirken, damit auch diese Lücken geschlossen werden“, so Bußmann.

Bevor der zur Vodafone gehörende Funkmastbetreiber Vantage Towers AG, mit dem Bau des neuen Mobilfunkmasten beginnen kann, steht noch Arbeit an: Verträge mit möglichst allen Netzbetreibern müssen abgeschlossen und ein Bauantrag gestellt werden. 14 Monate ab Förderbeginn, in diesem Fall ab dem 1. Dezember 2022, hat der Funkmastbetreiber Zeit, dann muss der Mast in Betrieb genommen sein.

„Als ein führender europäischer Funkmastbetreiber treiben wir die Digitalisierung in Deutschland mit unserem Ausbauprogramm bereits heute mit großem Tempo voran. Allerdings gibt es immer noch tausende weiße Flecken, in denen keine mobile Datenübertragung möglich ist. Das Mobilfunkförderprogramm der MIG ist ein wichtiger Baustein, um diese Lücke zu schließen und ländliche Regionen Schritt für Schritt digitaler zu machen. Wir freuen uns, dass Vantage Towers ganz vorne bei diesem Programm dabei ist und wir die Digitalisierung in Deutschland damit aktiv gestalten können“, sagt Christian Sommer, Vorstand bei Vantage Towers.

Mit dem Mobilfunkförderprogramms des Bundes wird die Errichtung des Masts und dessen Betrieb für eine Zeitdauer von sieben Jahren gefördert. Durch die staatliche Zuwendung wird der Standort attraktiver für die Nutzung. So bringen die Mobilfunknetzbetreiber nach Fertigstellung des geförderten Masts zu festgelegten, durch die Förderung der sogenannten passiven Infrastruktur insgesamt günstigeren Konditionen ihre Antennen an, um damit den „weißen Fleck“ auszuleuchten.

Ausschreibung der MIG für Funkmast und weitere Markterkundungen in Südwestfalen

Die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft des Bundes (MIG) hat den Förderaufruf für einen neuen Funkmasten in Neuhaus, Gemeinde Möhnesee (Kreis Soest) veröffentlicht. Es ist der erste Aufruf in Nordrhein-Westfalen und erst der zweite bundesweit.

Außerdem hat die MIG in Südwestfalen sieben weitere Markterkundungsverfahren (MEV) für Gebiete ohne Mobilfunkversorgung im Hochsauerlandkreis (Meschede, Sundern, Schmallenberg), Kreis Olpe (Kirchhundem), Kreis Siegen-Wittgenstein (Bad Berleburg, Erndtebrück, Hilchenbach, Netphen Sohlbach) gestartet.

Die Förderverfahren der MIG sind mehrstufig und beginnen mit Markterkundungsverfahren. Ist nach dessen Ergebnis ein Gebiet förderfähig, erfolgt im nächsten Schritt die Standortsuche und -vorbereitung. Um diese zu vereinfachen und zu beschleunigen, vereinbart die MIG Musterverträge mit Akteuren, die an vielen Orten Grundstücke für geförderte Standorte bereitstellen können. Erst wenn das Grundstück vorvertraglich gebunden und die Abstimmungen mit den örtlichen Behörden sowie die technische Vorplanung des Ausbaus dieser Standorte erfolgt ist, kann ein Förderaufruf veröffentlicht werden. Die Standortvorbereitung hat die MIG nun für die Gemeinde Möhnesee abgeschlossen. Der Förderaufruf für die Errichtung eines Mobilfunkmasts ist bereits veröffentlicht. Mit dem Mobilfunkmast sollen zukünftig ca. 60 Haushalte und ein großer Ferienpark mindestens mit 4G-Empfang versorgt werden.

Mitte April 2021 hatte die kreiseigene Telekommunikationsgesellschaft Südwestfalen die Zusammenarbeit mit der MIG in den fünf Kreisen der Region Südwestfalen gestartet und die ersten Ortstermine im Kreis Soest und im Hochsauerlandkreis mit den beteiligten Kommunen koordiniert. Die gute Zusammenarbeit vor Ort weiß der Geschäftsführer der MIG, Ernst Ferdinand Wilmsmann, zu schätzen: „Den Standort haben wir mit Hilfe engagierter Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen im örtlichen Landratsamt und in der Gemeinde gefunden. Das Beispiel zeigt, wie wichtig gute Kontakte vor Ort sind. Wir werden unser Netzwerk regionaler Teams daher erweitern, um den Mobilfunkausbau in schwierig zu erschließenden Gebieten direkt vor Ort zu unterstützen.“

Ab sofort können sich klassische Tower Companies oder Unternehmen, die über die erforderliche Sach- und Fachkunde sowie die Zuverlässigkeit für den Bau und den Betrieb eines Mobilfunkmasts verfügen, um eine Förderung bewerben. Die Bewerbungsfrist endet am 27.06.2022.

Die laufenden Markterkundungen enden am 29.06.2022.