Förderbescheid für neuen Mobilfunkmasten übergeben

In Südwestfalen wird der bundesweit zweite, von der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft des Bundes (MIG) und dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) geförderte Funkmast im Kreis Soest in der Gemeinde Möhnesee entstehen. Der entsprechende Förderbescheid wurde am 24.11.2022 in Berlin an das Unternehmen Vantage Towers AG übergeben.

Daniela Kluckert, Parlamentarische Staatssekretärin im BMDV (links) überreichte im Beisein von MIG-Geschäftsführer Ernst Ferdinand Wilmsmann (rechts) den Bescheid an Christian Sommer, Vorstand bei Vantage Towers AG. Mobilfunkkoordinator Philipp Bußmann war per Video zugeschaltet. (Foto: BMDV)

Den Grundstein für den Standort hatten der Kreis Soest und die kreiseigene Telekommunikationsgesellschaft Südwestfalen bereits im Jahr 2021 gelegt. „Mit diesem Mobilfunkmasten wird der größte zusammenhängende ‚weiße Mobilfunkfleck‘ im Kreis Soest geschlossen“, erklärt Mobilfunkkoordinator Bußmann. Der neue Funkmast soll in der Gemeinde Möhnesee, süd-östlich des Ortsteils Neuhaus errichtet werden. Der Mast versorgt dann ein ca. 1.000 Hektar großes Gebiet. In diesem liegen rund 60 Haushalte und ein großer Ferienpark, die dann endlich Mobilfunkempfang bekommen. Im Kreis Soest werden damit circa 25 Prozent der weißen Flecken, also Gebiete die von keinem Mobilfunkversorger mit Internet versorgt wurden, durch den geförderten Mobilfunkausbau geschlossen. Nur noch auf 2.900 Hektar (ca. zwei Prozent der Fläche im Kreis Soest) gibt es eine schlechte oder noch keine Mobilfunkversorgung, das betrifft überwiegend den Arnsberger Wald. „Aufgrund der meist nicht vorhandenen Wohnbebauung und der wenigen Verkehrsstraßen, gestaltet sich die vollständige Erschließung dieser Flächen durch einen Mobilfunkanbieter bisher als schwierig. Hier gilt es, zukünftig auf die Mobilfunkanbieter einzuwirken, damit auch diese Lücken geschlossen werden“, so Bußmann.

Bevor der zur Vodafone gehörende Funkmastbetreiber Vantage Towers AG, mit dem Bau des neuen Mobilfunkmasten beginnen kann, steht noch Arbeit an: Verträge mit möglichst allen Netzbetreibern müssen abgeschlossen und ein Bauantrag gestellt werden. 14 Monate ab Förderbeginn, in diesem Fall ab dem 1. Dezember 2022, hat der Funkmastbetreiber Zeit, dann muss der Mast in Betrieb genommen sein.

„Als ein führender europäischer Funkmastbetreiber treiben wir die Digitalisierung in Deutschland mit unserem Ausbauprogramm bereits heute mit großem Tempo voran. Allerdings gibt es immer noch tausende weiße Flecken, in denen keine mobile Datenübertragung möglich ist. Das Mobilfunkförderprogramm der MIG ist ein wichtiger Baustein, um diese Lücke zu schließen und ländliche Regionen Schritt für Schritt digitaler zu machen. Wir freuen uns, dass Vantage Towers ganz vorne bei diesem Programm dabei ist und wir die Digitalisierung in Deutschland damit aktiv gestalten können“, sagt Christian Sommer, Vorstand bei Vantage Towers.

Mit dem Mobilfunkförderprogramms des Bundes wird die Errichtung des Masts und dessen Betrieb für eine Zeitdauer von sieben Jahren gefördert. Durch die staatliche Zuwendung wird der Standort attraktiver für die Nutzung. So bringen die Mobilfunknetzbetreiber nach Fertigstellung des geförderten Masts zu festgelegten, durch die Förderung der sogenannten passiven Infrastruktur insgesamt günstigeren Konditionen ihre Antennen an, um damit den „weißen Fleck“ auszuleuchten.