79 Millionen Euro für den Glasfaserausbau in „grauen Flecken“ bewilligt

Der Bund hat in Südwestfalen weitere Fördermittel für den Glasfaserausbau bewilligt, in einer vorläufigen Höhe von insgesamt rund 79 Millionen Euro.

Demnächst werden geförderte Glasfaser-Anschlüsse auch in „grauen Flecken“ gebaut. (Foto: TKG-SWF)

Grundlage der Förderzusagen ist die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes. Danach fördert der Bund den Breitbandausbau in Gebieten, in denen das vorhandene Netz den Teilnehmern nicht mindestens 500 Mbit/s im Download bzw. 200 Mbit/s symmetrisch zuverlässig zur Verfügung stellen kann, oder ein solches Netz von den Telekommunikationsunternehmen in den nächsten drei Jahren nicht eigenwirtschaftlich errichtet wird.

Angesichts der Schwierigkeiten beim Bundeshaushalt in den letzten Wochen freut sich Stefan Glusa, Geschäftsführer der kreiseigenen TeleKommunikationsGesellschaft Südwestfalen besonders über die Förderbescheide aus Berlin für vier der fünf südwestfälischen Kreise: „Mit den weiteren Fördermitteln können nun auch diejenigen Adressen in der Region mit leistungsfähigen Glasfaseranschlüssen versorgt werden, an denen die Netzbetreiber in den kommenden Jahren nicht privatwirtschaftlich aktiv werden.“

Nach Durchführung von kreisweiten Branchendialogen und Markterkundungsverfahren (wir berichteten), wurden in enger Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten und Kommunen die zu fördernden Adressen identifiziert, die nun auf einen geförderten Glasfaseranschluss in den nächsten Jahren hoffen können.

Die Bundesförderung wird 50 % der kalkulierten Gesamtkosten abdecken. Zusätzlich wird eine Kofinanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen mit einem vorzeitigen Maßnahmebeginn beantragt. Die Städte und Gemeinden müssen die verbleibenden Eigenanteile zwischen 10 und 20 Prozent aufbringen. Basierend auf den so genannten „Wirtschaftlichkeitslücken“, wurden die vorläufig bewilligten Förderbedarfe von 79 Millionen Euro anhand von Durchschnittskosten und qualifizierten Schätzungen ermittelt. Die Beträge können sich allerdings mit den finalen Förderbescheiden in endgültiger Höhe noch verändern.

Bevor der Ausbau beginnen kann, sind noch zahlreiche Formalitäten zu erledigen. Ab Frühjahr 2024 werden europaweite Vergabeverfahren durchgeführt, um geeignete Netzbetreiber zu beauftragen. „Die notwendigen Vorbereitungen laufen bereits. An welchen Adressen der Gigabit- und Glasfaser-Ausbau in den bisherigen Förderverfahren erfolgt, bzw. bereits abgeschlossen ist, können Interessierte auf den verschiedenen Geo-Informations-Portalen einsehen. Dort werden die Gigabitkoordinatoren unserer Kreise zu gegebener Zeit auch die zu fördernden grauen Flecken und weitere Details veröffentlichen“, kündigt Glusa an und bittet bis dahin noch um etwas Geduld.

Die im Jahr 2008 gegründete, kreiseigene Telekommunikationsgesellschaft Südwestfalen unterstützt und berät ihre südwestfälischen Kreise und Kommunen seit vielen Jahren bei den bisherigen Förderverfahren und allen Fragen rund um den Ausbau der Glasfaser- und Mobilfunknetze in der Region.

Förderbescheid für neuen Mobilfunkmasten übergeben

In Südwestfalen wird der bundesweit zweite, von der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft des Bundes (MIG) und dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) geförderte Funkmast im Kreis Soest in der Gemeinde Möhnesee entstehen. Der entsprechende Förderbescheid wurde am 24.11.2022 in Berlin an das Unternehmen Vantage Towers AG übergeben.

Daniela Kluckert, Parlamentarische Staatssekretärin im BMDV (links) überreichte im Beisein von MIG-Geschäftsführer Ernst Ferdinand Wilmsmann (rechts) den Bescheid an Christian Sommer, Vorstand bei Vantage Towers AG. Mobilfunkkoordinator Philipp Bußmann war per Video zugeschaltet. (Foto: BMDV)

Den Grundstein für den Standort hatten der Kreis Soest und die kreiseigene Telekommunikationsgesellschaft Südwestfalen bereits im Jahr 2021 gelegt. „Mit diesem Mobilfunkmasten wird der größte zusammenhängende ‚weiße Mobilfunkfleck‘ im Kreis Soest geschlossen“, erklärt Mobilfunkkoordinator Bußmann. Der neue Funkmast soll in der Gemeinde Möhnesee, süd-östlich des Ortsteils Neuhaus errichtet werden. Der Mast versorgt dann ein ca. 1.000 Hektar großes Gebiet. In diesem liegen rund 60 Haushalte und ein großer Ferienpark, die dann endlich Mobilfunkempfang bekommen. Im Kreis Soest werden damit circa 25 Prozent der weißen Flecken, also Gebiete die von keinem Mobilfunkversorger mit Internet versorgt wurden, durch den geförderten Mobilfunkausbau geschlossen. Nur noch auf 2.900 Hektar (ca. zwei Prozent der Fläche im Kreis Soest) gibt es eine schlechte oder noch keine Mobilfunkversorgung, das betrifft überwiegend den Arnsberger Wald. „Aufgrund der meist nicht vorhandenen Wohnbebauung und der wenigen Verkehrsstraßen, gestaltet sich die vollständige Erschließung dieser Flächen durch einen Mobilfunkanbieter bisher als schwierig. Hier gilt es, zukünftig auf die Mobilfunkanbieter einzuwirken, damit auch diese Lücken geschlossen werden“, so Bußmann.

Bevor der zur Vodafone gehörende Funkmastbetreiber Vantage Towers AG, mit dem Bau des neuen Mobilfunkmasten beginnen kann, steht noch Arbeit an: Verträge mit möglichst allen Netzbetreibern müssen abgeschlossen und ein Bauantrag gestellt werden. 14 Monate ab Förderbeginn, in diesem Fall ab dem 1. Dezember 2022, hat der Funkmastbetreiber Zeit, dann muss der Mast in Betrieb genommen sein.

„Als ein führender europäischer Funkmastbetreiber treiben wir die Digitalisierung in Deutschland mit unserem Ausbauprogramm bereits heute mit großem Tempo voran. Allerdings gibt es immer noch tausende weiße Flecken, in denen keine mobile Datenübertragung möglich ist. Das Mobilfunkförderprogramm der MIG ist ein wichtiger Baustein, um diese Lücke zu schließen und ländliche Regionen Schritt für Schritt digitaler zu machen. Wir freuen uns, dass Vantage Towers ganz vorne bei diesem Programm dabei ist und wir die Digitalisierung in Deutschland damit aktiv gestalten können“, sagt Christian Sommer, Vorstand bei Vantage Towers.

Mit dem Mobilfunkförderprogramms des Bundes wird die Errichtung des Masts und dessen Betrieb für eine Zeitdauer von sieben Jahren gefördert. Durch die staatliche Zuwendung wird der Standort attraktiver für die Nutzung. So bringen die Mobilfunknetzbetreiber nach Fertigstellung des geförderten Masts zu festgelegten, durch die Förderung der sogenannten passiven Infrastruktur insgesamt günstigeren Konditionen ihre Antennen an, um damit den „weißen Fleck“ auszuleuchten.