Ausschreibungen für dunkelgraue Flecken im Märkischen Kreis und Hochsauerlandkreis gestartet

Der Märkische Kreis und der Hochsauerlandkreis haben heute ihre europaweiten Ausschreibungen für den geförderten Glasfaserausbau in den so genannten „dunkelgrauen Flecken“ gestartet.

Die Kreise haben das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen und zudem ihre Wirtschaftsstandorte zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Unternehmen sicherzustellen. Im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabitförderung 2.0) wurden Förderanträge gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt. Darüber hinaus wurde eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“ beim Land NRW beantragt.

Die Förderung soll durch eine Investitionsbeihilfe zur sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen.

Einzelheiten könne den Vergabeunterlagen entnommen werden:

Märkischer Kreis:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHEKE/documents
https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/116098-2024
https://projekttraeger-breitband.de/konzessionsbekanntmachung/public/detail/1000114

Hochsauerlandkreis:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHE9V/documents
https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/118017-2024
https://projekttraeger-breitband.de/konzessionsbekanntmachung/public/detail/1000113

Die Abgabefrist für die Teilnahme an den Verfahren ist jeweils der 28.03.2024 12:00 Ortszeit.

79 Millionen Euro für den Glasfaserausbau in „grauen Flecken“ bewilligt

Der Bund hat in Südwestfalen weitere Fördermittel für den Glasfaserausbau bewilligt, in einer vorläufigen Höhe von insgesamt rund 79 Millionen Euro.

Demnächst werden geförderte Glasfaser-Anschlüsse auch in „grauen Flecken“ gebaut. (Foto: TKG-SWF)

Grundlage der Förderzusagen ist die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes. Danach fördert der Bund den Breitbandausbau in Gebieten, in denen das vorhandene Netz den Teilnehmern nicht mindestens 500 Mbit/s im Download bzw. 200 Mbit/s symmetrisch zuverlässig zur Verfügung stellen kann, oder ein solches Netz von den Telekommunikationsunternehmen in den nächsten drei Jahren nicht eigenwirtschaftlich errichtet wird.

Angesichts der Schwierigkeiten beim Bundeshaushalt in den letzten Wochen freut sich Stefan Glusa, Geschäftsführer der kreiseigenen TeleKommunikationsGesellschaft Südwestfalen besonders über die Förderbescheide aus Berlin für vier der fünf südwestfälischen Kreise: „Mit den weiteren Fördermitteln können nun auch diejenigen Adressen in der Region mit leistungsfähigen Glasfaseranschlüssen versorgt werden, an denen die Netzbetreiber in den kommenden Jahren nicht privatwirtschaftlich aktiv werden.“

Nach Durchführung von kreisweiten Branchendialogen und Markterkundungsverfahren (wir berichteten), wurden in enger Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten und Kommunen die zu fördernden Adressen identifiziert, die nun auf einen geförderten Glasfaseranschluss in den nächsten Jahren hoffen können.

Die Bundesförderung wird 50 % der kalkulierten Gesamtkosten abdecken. Zusätzlich wird eine Kofinanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen mit einem vorzeitigen Maßnahmebeginn beantragt. Die Städte und Gemeinden müssen die verbleibenden Eigenanteile zwischen 10 und 20 Prozent aufbringen. Basierend auf den so genannten „Wirtschaftlichkeitslücken“, wurden die vorläufig bewilligten Förderbedarfe von 79 Millionen Euro anhand von Durchschnittskosten und qualifizierten Schätzungen ermittelt. Die Beträge können sich allerdings mit den finalen Förderbescheiden in endgültiger Höhe noch verändern.

Bevor der Ausbau beginnen kann, sind noch zahlreiche Formalitäten zu erledigen. Ab Frühjahr 2024 werden europaweite Vergabeverfahren durchgeführt, um geeignete Netzbetreiber zu beauftragen. „Die notwendigen Vorbereitungen laufen bereits. An welchen Adressen der Gigabit- und Glasfaser-Ausbau in den bisherigen Förderverfahren erfolgt, bzw. bereits abgeschlossen ist, können Interessierte auf den verschiedenen Geo-Informations-Portalen einsehen. Dort werden die Gigabitkoordinatoren unserer Kreise zu gegebener Zeit auch die zu fördernden grauen Flecken und weitere Details veröffentlichen“, kündigt Glusa an und bittet bis dahin noch um etwas Geduld.

Die im Jahr 2008 gegründete, kreiseigene Telekommunikationsgesellschaft Südwestfalen unterstützt und berät ihre südwestfälischen Kreise und Kommunen seit vielen Jahren bei den bisherigen Förderverfahren und allen Fragen rund um den Ausbau der Glasfaser- und Mobilfunknetze in der Region.

Drei weitere Markterkundungen in Südwestfalen laufen im HSK, MK und OE

Kurz nach dem Start des Markterkundungsverfahrens im Kreis Siegen-Wittgenstein (wir berichteten), haben jetzt die weiteren südwestfälischen Kreise Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis und der Kreis Olpe erfolgreich die Markterkundungen für ihre jeweiligen Kreisgebiete gestartet.

Die direkten Links und Fristen zu allen vier veröffentlichten Markterkundungsverfahren aus Südwestfalen auf der Plattform des Projektträgers ateneKOM finden Sie hier:

In bewährter Weise werden alle Kreise bei der Durchführung der Branchendialoge, Markerkundungen und den anschließenden Förderverfahren nach der neuen Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0, von den Experten ihrer kreiseigenen Telekommunikationsgesellschaft Südwestfalen fachlich beraten und begleitet.

Die Markterkundungsverfahren (MEV) dienen der Feststellung, wo der private Markt in der Region darin versagt, die Bevölkerung mit einem gigabitfähigen Netz zu versorgen. Die Feststellung eines Marktversagens ist zwingende EU-beihilfenrechtlich vorgegebene Voraussetzung für eine Förderung (§ 4 Gigabit-Rahmenregelung). Im Markterkundungsverfahren wird daher ermittelt, ob innerhalb der nächsten drei Jahre voraussichtlich ein privatwirtschaftlicher Ausbau eines Gigabit-Netzes erfolgen wird. Im Rahmen der Abfragen wird ermittelt, über welche Ist-Versorgung das jeweilige Gebiet verfügt und welche Teile der Kreisgebiete, für die eine Förderung angestrebt wird, voraussichtlich in den nächsten drei Jahren unter Marktbedingungen mit gigabitfähigem Internet ausgebaut oder binnen zwölf Monaten aufgerüstet
werden. Die voraussichtlich mit mindestens einem Gigabit/s versorgten Teile werden im Anschluss an die
Markterkundung aus dem abgefragten Gebiet herausgenommen.

Die am MEV teilnehmenden Telekommunikationsunternehmen können gegenüber den Kreisen erklären und nachweisen, dass sie „innerhalb des Dreijahreszeitraums einen wesentlichen Teil des betreffenden Gebiets erschließen und einem wesentlichen Teil der Bevölkerung den Anschluss an das NGA-Netz ermöglichen“ (Fn. 9 Gigabit-Rahmenregelung). Die Erschließung beinhaltet, den als förderfähig ausgewiesenen Adressen in dem dargestellten Ausbaugebiet innerhalb dieser Frist effektiv einen Anschluss zu ermöglichen, über welchen zuverlässige Bandbreiten von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download gewährleistet werden können. Erstmals besteht die Möglichkeit, dass Telekommunikationsunternehmen ihre Ausbaumeldungen unter dem Vorbehalt abgeben, dass binnen eines bestimmten Zeitraums eine vorab festgelegte Vorvermarktungsquote erreicht wird (siehe Nr. 5.5 Abs. 2 sowie Nr. 6.10 der Gigabit-Richtlinie 2.0).

Markterkundung Graue Flecken im Kreis Siegen-Wittgenstein gestartet

Am 26.05.2023 hat der Kreis Siegen-Wittgenstein ein Markterkundungsverfahren (MEV) für die „grauen Flecken“ in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden gestartet.
Es läuft bis zum 25.07.2023, 13:00 Uhr.

Im Rahmen dieses MEV soll festgestellt werden, wo das Kreisgebiet bereits durch ein NGA-Netz, das derzeit keine Datenrate von zuverlässig mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download zur Verfügung stellt (grauer Fleck), erschlossen ist oder ob in den nächsten drei Jahren eine Erschließung durch einen eigenwirtschaftlichen Ausbau mit Bandbreiten von mindestens 500 Mbit/s im Download bzw. bei Kabelnetzen innerhalb von einem Jahr eine Aufrüstung auf den Standard Docsis 3.1 zu erwarten bzw. zu berücksichtigen ist.

Der Kreis Siegen-Wittgenstein fordert alle Netzbetreiber dazu auf, neben den in der Markterkundung abgefragten Ausbauplanungen innerhalb der kommenden drei Jahre, möglichst auch Angaben zu ihren Ausbauplanungen über einen Zeitraum der kommenden fünf Jahre sowie der kommenden sieben Jahre einzureichen. Diese weiteren Angaben sind freiwillig, können aber vom Kreis bei der Festlegung der Zielgebiete der Förderung bzw. einer etwaigen Reihenfolge von Förderverfahren Berücksichtigung finden.

Link zum veröffentlichten MEV auf der Plattform des Projektträgers:
https://projekttraeger-breitband.de/markterkundunggraueflecken/public/detail/1000259

Geförderter Glasfaserausbau in Südwestfalen geht wie geplant weiter

Laufende Förderverfahren in den fünf Kreisen sind von „Förderstopp“ nicht betroffen.

Am 19.10. hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr darüber informiert, dass der am 26.04.2021 veröffentlichte Förderaufruf auf Basis der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ zum 17.10.2022 beendet wurde. Aufgrund des zuletzt sehr hohen Antragsvolumens, wurden die für 2022 zur Verfügung stehenden Fördermittel ausgeschöpft.

Unmittelbare Auswirkungen auf den geförderten Glasfaser-Ausbau für private Haushalte und Unternehmen in den aktuellen Fördergebieten der fünf südwestfälischen Kreise (Hochsauerlandkreis, Kreis Olpe, Kreis Soest, Kreis Siegen-Wittgenstein und Märkischer Kreis) hat dieser „Förderstopp“ jedoch nicht, wie die kreiseigene Telekommunikationsgesellschaft Südwestfalen mbH mitteilt.

Vier Kreise hatten auf Basis der o.g. Richtlinie Anträge auf Beratungsförderung gestellt, die inzwischen alle bewilligt wurden. Weitere Fördermittel, vor allem in den so genannten „hellgrauen Flecken“ sind nicht beantragt, denn der eigenwirtschaftliche Glasfaserausbau zahlreicher TK-Unternehmen kommt in der Region derzeit erfreulich gut voran. Ein solcher „Eigenausbau“ hat stets Priorität vor einem geförderten Ausbau und lässt sich durchschnittlich dreimal schneller realisieren, als vergleichbare Förderprojekte.

Für 2023 soll bundesweit vermutlich wieder ein Fördervolumen von ca. 3 Mrd. Euro zur Verfügung stehen, hierzu wird am 26.10.2022 der Förderbeirat von Bund und Ländern tagen. Nordrhein-Westfalen will sich dort dafür einsetzen, dass „zeitnah eine klare Perspektive für (…) zukünftige Projekte geschaffen wird“.

Südwestfalen hat mit entsprechenden Arbeiten begonnen, um notwendige Fördermittel sparsam und nur gezielt in förderbedürftige Gebiete zu bringen. Alle eigenwirtschaftlichen Ausbauvorhaben, sowie der Glasfaserausbau in den derzeitigen Fördergebieten, werden bis dahin wie geplant weiterlaufen.

Bund fördert Planung und Beratung beim Glasfaser-Ausbau in „grauen Flecken“ im HSK

Um den Glasfaserausbau weiter voran zu treiben, hat der Hochsauerlandkreis im Januar 2022 einen Zuwendungsbescheid über 200.000 Euro vom Bundesministerium für Digitalisierung und Verkehr aus Berlin erhalten. „Damit können jetzt die notwendigen Vorbereitungen zur Durchführung von weiteren Förderanträgen beginnen“, freut sich Landrat Dr. Karl Schneider.

Über den Zuwendungsbescheid von 200.000 Euro für den Glasfaserausbau im HSK freuen sich (v.l.n.r.) Stefan Glusa, Geschäftsführer TeleKommunikationsGesellschaft Südwestfalen mbH, Landrat Dr. Karl Schneider und Ludger Laufer, Gigabitkoordinator. (Foto: Fisch/HSK)

Insgesamt werden im Kreis bereits über 100 Millionen Euro in den von Bund und Land geförderten Netzausbau investiert. „Auch für den Glasfaserausbau in so genannten „grauen Flecken“, kann sich der HSK und sein Gigabitkoordinator Ludger Laufer auf die bewährte Unterstützung durch die kreiseigene TeleKommunikationsGesellschaft Südwestfalen verlassen“, versicherte TKG-Geschäftsführer Stefan Glusa.

In diesem Zusammenhang weist der Hochsauerlandkreis nochmals auf den laufenden Glasfaserausbau für über 3.300 Adressen hin: Im Oktober 2021 wurden alle berechtigten Eigentümer in den Fördergebieten angeschrieben. Bis zum 31. März 2022 können diese noch einen „Antrag für einen kostenfreien Glasfaserausbau“ stellen. Erst dann dürfen die geförderten Glasfaser-Hausanschlüsse dort kostenlos bis ins Haus gelegt werden. Ab dem 31. März 2022 werden für eine nachträgliche Herstellung des Glasfaser-Anschlusses einmalig 799,95 Euro fällig.

Informationen zu den Ausbaugebieten sind auf der Homepage des Hochsauerlandkreises unter www.hochsauerlandkreis.de/breitband verfügbar. Dort besteht die Möglichkeit, die Adressen und Ausbaugebiete über eine Karte einzusehen. Sollten Adressen im Ausbaugebiet liegen und kein Anschreiben bekommen haben, werden die Eigentümer gebeten, sich direkt an den Gigabitkoordinator des Hochsauerlandkreises zu wenden.

Rund 100 Potenzialgebiete für eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau in Südwestfalen

Auf Basis der aktuellen Versorgungsdaten des GigabitAtlas.NRW (Stand November 2020) hat das Kompetenzzentrum Gigabit.NRW so genannte „Potenzialgebiete“ identifiziert, visualisiert und im Mai 2021 veröffentlicht.

In diesen Gebieten befinden sich Adressen mit einer perspektivischen Versorgung von weniger als 100 Mbit/s bzw. 400 Mbit/s, für die insbesondere eine Forcierung des eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbaus anzustreben ist. Nachfolgende Karte zeigt diese Gebiete (rot <100 Mbit/s, blau <400 Mbit/s).

Karte: Open Steetmap contributors, Gebietsauswahl: Gigabit.NRW

In Gesprächen mit Netzbetreibern und Verbänden wurden folgende Kriterien/Parameter abgestimmt, die allesamt erfüllt sein müssen, damit eine Adressgruppe als Potenzialgebiet ausgewiesen werden kann:

  • Maximale Entfernung (Luftlinie) zwischen den Adressen: 100m
  • Mindestanzahl von Adressen pro Cluster: 200 Adressen
  • Mindestanzahl von Haushalten pro Cluster: 300 Haushalte

Bisherige Fördergebiete mit finalem Förderbescheid sind ausgeschlossen. Nicht alle Adressen innerhalb der ausgewiesenen Flächen sind unterversorgt. Innerhalb der Flächen wurde ein Potenzialgebiet gemäß den oben ausgewiesenen Parametern identifiziert.

Das Kompetenzzentrum Gigabit.NRW (früher Breitband.NRW) ist Teil der Maßnahmen des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein zur Unterstützung des Gigabitausbaus in NRW. Es wird seit Februar 2016 von der PricewaterhouseCoopers GmbH betrieben.