Ausschreibungen für dunkelgraue Flecken im Märkischen Kreis und Hochsauerlandkreis gestartet

Der Märkische Kreis und der Hochsauerlandkreis haben heute ihre europaweiten Ausschreibungen für den geförderten Glasfaserausbau in den so genannten „dunkelgrauen Flecken“ gestartet.

Die Kreise haben das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen und zudem ihre Wirtschaftsstandorte zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Unternehmen sicherzustellen. Im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabitförderung 2.0) wurden Förderanträge gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt. Darüber hinaus wurde eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“ beim Land NRW beantragt.

Die Förderung soll durch eine Investitionsbeihilfe zur sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen.

Einzelheiten könne den Vergabeunterlagen entnommen werden:

Märkischer Kreis:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHEKE/documents
https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/116098-2024
https://projekttraeger-breitband.de/konzessionsbekanntmachung/public/detail/1000114

Hochsauerlandkreis:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHE9V/documents
https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/118017-2024
https://projekttraeger-breitband.de/konzessionsbekanntmachung/public/detail/1000113

Die Abgabefrist für die Teilnahme an den Verfahren ist jeweils der 28.03.2024 12:00 Ortszeit.

79 Millionen Euro für den Glasfaserausbau in „grauen Flecken“ bewilligt

Der Bund hat in Südwestfalen weitere Fördermittel für den Glasfaserausbau bewilligt, in einer vorläufigen Höhe von insgesamt rund 79 Millionen Euro.

Demnächst werden geförderte Glasfaser-Anschlüsse auch in „grauen Flecken“ gebaut. (Foto: TKG-SWF)

Grundlage der Förderzusagen ist die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes. Danach fördert der Bund den Breitbandausbau in Gebieten, in denen das vorhandene Netz den Teilnehmern nicht mindestens 500 Mbit/s im Download bzw. 200 Mbit/s symmetrisch zuverlässig zur Verfügung stellen kann, oder ein solches Netz von den Telekommunikationsunternehmen in den nächsten drei Jahren nicht eigenwirtschaftlich errichtet wird.

Angesichts der Schwierigkeiten beim Bundeshaushalt in den letzten Wochen freut sich Stefan Glusa, Geschäftsführer der kreiseigenen TeleKommunikationsGesellschaft Südwestfalen besonders über die Förderbescheide aus Berlin für vier der fünf südwestfälischen Kreise: „Mit den weiteren Fördermitteln können nun auch diejenigen Adressen in der Region mit leistungsfähigen Glasfaseranschlüssen versorgt werden, an denen die Netzbetreiber in den kommenden Jahren nicht privatwirtschaftlich aktiv werden.“

Nach Durchführung von kreisweiten Branchendialogen und Markterkundungsverfahren (wir berichteten), wurden in enger Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten und Kommunen die zu fördernden Adressen identifiziert, die nun auf einen geförderten Glasfaseranschluss in den nächsten Jahren hoffen können.

Die Bundesförderung wird 50 % der kalkulierten Gesamtkosten abdecken. Zusätzlich wird eine Kofinanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen mit einem vorzeitigen Maßnahmebeginn beantragt. Die Städte und Gemeinden müssen die verbleibenden Eigenanteile zwischen 10 und 20 Prozent aufbringen. Basierend auf den so genannten „Wirtschaftlichkeitslücken“, wurden die vorläufig bewilligten Förderbedarfe von 79 Millionen Euro anhand von Durchschnittskosten und qualifizierten Schätzungen ermittelt. Die Beträge können sich allerdings mit den finalen Förderbescheiden in endgültiger Höhe noch verändern.

Bevor der Ausbau beginnen kann, sind noch zahlreiche Formalitäten zu erledigen. Ab Frühjahr 2024 werden europaweite Vergabeverfahren durchgeführt, um geeignete Netzbetreiber zu beauftragen. „Die notwendigen Vorbereitungen laufen bereits. An welchen Adressen der Gigabit- und Glasfaser-Ausbau in den bisherigen Förderverfahren erfolgt, bzw. bereits abgeschlossen ist, können Interessierte auf den verschiedenen Geo-Informations-Portalen einsehen. Dort werden die Gigabitkoordinatoren unserer Kreise zu gegebener Zeit auch die zu fördernden grauen Flecken und weitere Details veröffentlichen“, kündigt Glusa an und bittet bis dahin noch um etwas Geduld.

Die im Jahr 2008 gegründete, kreiseigene Telekommunikationsgesellschaft Südwestfalen unterstützt und berät ihre südwestfälischen Kreise und Kommunen seit vielen Jahren bei den bisherigen Förderverfahren und allen Fragen rund um den Ausbau der Glasfaser- und Mobilfunknetze in der Region.

Drei weitere Markterkundungen in Südwestfalen laufen im HSK, MK und OE

Kurz nach dem Start des Markterkundungsverfahrens im Kreis Siegen-Wittgenstein (wir berichteten), haben jetzt die weiteren südwestfälischen Kreise Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis und der Kreis Olpe erfolgreich die Markterkundungen für ihre jeweiligen Kreisgebiete gestartet.

Die direkten Links und Fristen zu allen vier veröffentlichten Markterkundungsverfahren aus Südwestfalen auf der Plattform des Projektträgers ateneKOM finden Sie hier:

In bewährter Weise werden alle Kreise bei der Durchführung der Branchendialoge, Markerkundungen und den anschließenden Förderverfahren nach der neuen Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0, von den Experten ihrer kreiseigenen Telekommunikationsgesellschaft Südwestfalen fachlich beraten und begleitet.

Die Markterkundungsverfahren (MEV) dienen der Feststellung, wo der private Markt in der Region darin versagt, die Bevölkerung mit einem gigabitfähigen Netz zu versorgen. Die Feststellung eines Marktversagens ist zwingende EU-beihilfenrechtlich vorgegebene Voraussetzung für eine Förderung (§ 4 Gigabit-Rahmenregelung). Im Markterkundungsverfahren wird daher ermittelt, ob innerhalb der nächsten drei Jahre voraussichtlich ein privatwirtschaftlicher Ausbau eines Gigabit-Netzes erfolgen wird. Im Rahmen der Abfragen wird ermittelt, über welche Ist-Versorgung das jeweilige Gebiet verfügt und welche Teile der Kreisgebiete, für die eine Förderung angestrebt wird, voraussichtlich in den nächsten drei Jahren unter Marktbedingungen mit gigabitfähigem Internet ausgebaut oder binnen zwölf Monaten aufgerüstet
werden. Die voraussichtlich mit mindestens einem Gigabit/s versorgten Teile werden im Anschluss an die
Markterkundung aus dem abgefragten Gebiet herausgenommen.

Die am MEV teilnehmenden Telekommunikationsunternehmen können gegenüber den Kreisen erklären und nachweisen, dass sie „innerhalb des Dreijahreszeitraums einen wesentlichen Teil des betreffenden Gebiets erschließen und einem wesentlichen Teil der Bevölkerung den Anschluss an das NGA-Netz ermöglichen“ (Fn. 9 Gigabit-Rahmenregelung). Die Erschließung beinhaltet, den als förderfähig ausgewiesenen Adressen in dem dargestellten Ausbaugebiet innerhalb dieser Frist effektiv einen Anschluss zu ermöglichen, über welchen zuverlässige Bandbreiten von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download gewährleistet werden können. Erstmals besteht die Möglichkeit, dass Telekommunikationsunternehmen ihre Ausbaumeldungen unter dem Vorbehalt abgeben, dass binnen eines bestimmten Zeitraums eine vorab festgelegte Vorvermarktungsquote erreicht wird (siehe Nr. 5.5 Abs. 2 sowie Nr. 6.10 der Gigabit-Richtlinie 2.0).

Markterkundung Graue Flecken im Kreis Siegen-Wittgenstein gestartet

Am 26.05.2023 hat der Kreis Siegen-Wittgenstein ein Markterkundungsverfahren (MEV) für die „grauen Flecken“ in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden gestartet.
Es läuft bis zum 25.07.2023, 13:00 Uhr.

Im Rahmen dieses MEV soll festgestellt werden, wo das Kreisgebiet bereits durch ein NGA-Netz, das derzeit keine Datenrate von zuverlässig mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download zur Verfügung stellt (grauer Fleck), erschlossen ist oder ob in den nächsten drei Jahren eine Erschließung durch einen eigenwirtschaftlichen Ausbau mit Bandbreiten von mindestens 500 Mbit/s im Download bzw. bei Kabelnetzen innerhalb von einem Jahr eine Aufrüstung auf den Standard Docsis 3.1 zu erwarten bzw. zu berücksichtigen ist.

Der Kreis Siegen-Wittgenstein fordert alle Netzbetreiber dazu auf, neben den in der Markterkundung abgefragten Ausbauplanungen innerhalb der kommenden drei Jahre, möglichst auch Angaben zu ihren Ausbauplanungen über einen Zeitraum der kommenden fünf Jahre sowie der kommenden sieben Jahre einzureichen. Diese weiteren Angaben sind freiwillig, können aber vom Kreis bei der Festlegung der Zielgebiete der Förderung bzw. einer etwaigen Reihenfolge von Förderverfahren Berücksichtigung finden.

Link zum veröffentlichten MEV auf der Plattform des Projektträgers:
https://projekttraeger-breitband.de/markterkundunggraueflecken/public/detail/1000259