Drei weitere Markterkundungen in Südwestfalen laufen im HSK, MK und OE

Kurz nach dem Start des Markterkundungsverfahrens im Kreis Siegen-Wittgenstein (wir berichteten), haben jetzt die weiteren südwestfälischen Kreise Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis und der Kreis Olpe erfolgreich die Markterkundungen für ihre jeweiligen Kreisgebiete gestartet.

Die direkten Links und Fristen zu allen vier veröffentlichten Markterkundungsverfahren aus Südwestfalen auf der Plattform des Projektträgers ateneKOM finden Sie hier:

In bewährter Weise werden alle Kreise bei der Durchführung der Branchendialoge, Markerkundungen und den anschließenden Förderverfahren nach der neuen Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0, von den Experten ihrer kreiseigenen Telekommunikationsgesellschaft Südwestfalen fachlich beraten und begleitet.

Die Markterkundungsverfahren (MEV) dienen der Feststellung, wo der private Markt in der Region darin versagt, die Bevölkerung mit einem gigabitfähigen Netz zu versorgen. Die Feststellung eines Marktversagens ist zwingende EU-beihilfenrechtlich vorgegebene Voraussetzung für eine Förderung (§ 4 Gigabit-Rahmenregelung). Im Markterkundungsverfahren wird daher ermittelt, ob innerhalb der nächsten drei Jahre voraussichtlich ein privatwirtschaftlicher Ausbau eines Gigabit-Netzes erfolgen wird. Im Rahmen der Abfragen wird ermittelt, über welche Ist-Versorgung das jeweilige Gebiet verfügt und welche Teile der Kreisgebiete, für die eine Förderung angestrebt wird, voraussichtlich in den nächsten drei Jahren unter Marktbedingungen mit gigabitfähigem Internet ausgebaut oder binnen zwölf Monaten aufgerüstet
werden. Die voraussichtlich mit mindestens einem Gigabit/s versorgten Teile werden im Anschluss an die
Markterkundung aus dem abgefragten Gebiet herausgenommen.

Die am MEV teilnehmenden Telekommunikationsunternehmen können gegenüber den Kreisen erklären und nachweisen, dass sie „innerhalb des Dreijahreszeitraums einen wesentlichen Teil des betreffenden Gebiets erschließen und einem wesentlichen Teil der Bevölkerung den Anschluss an das NGA-Netz ermöglichen“ (Fn. 9 Gigabit-Rahmenregelung). Die Erschließung beinhaltet, den als förderfähig ausgewiesenen Adressen in dem dargestellten Ausbaugebiet innerhalb dieser Frist effektiv einen Anschluss zu ermöglichen, über welchen zuverlässige Bandbreiten von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download gewährleistet werden können. Erstmals besteht die Möglichkeit, dass Telekommunikationsunternehmen ihre Ausbaumeldungen unter dem Vorbehalt abgeben, dass binnen eines bestimmten Zeitraums eine vorab festgelegte Vorvermarktungsquote erreicht wird (siehe Nr. 5.5 Abs. 2 sowie Nr. 6.10 der Gigabit-Richtlinie 2.0).

Markterkundung Graue Flecken im Kreis Siegen-Wittgenstein gestartet

Am 26.05.2023 hat der Kreis Siegen-Wittgenstein ein Markterkundungsverfahren (MEV) für die „grauen Flecken“ in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden gestartet.
Es läuft bis zum 25.07.2023, 13:00 Uhr.

Im Rahmen dieses MEV soll festgestellt werden, wo das Kreisgebiet bereits durch ein NGA-Netz, das derzeit keine Datenrate von zuverlässig mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download zur Verfügung stellt (grauer Fleck), erschlossen ist oder ob in den nächsten drei Jahren eine Erschließung durch einen eigenwirtschaftlichen Ausbau mit Bandbreiten von mindestens 500 Mbit/s im Download bzw. bei Kabelnetzen innerhalb von einem Jahr eine Aufrüstung auf den Standard Docsis 3.1 zu erwarten bzw. zu berücksichtigen ist.

Der Kreis Siegen-Wittgenstein fordert alle Netzbetreiber dazu auf, neben den in der Markterkundung abgefragten Ausbauplanungen innerhalb der kommenden drei Jahre, möglichst auch Angaben zu ihren Ausbauplanungen über einen Zeitraum der kommenden fünf Jahre sowie der kommenden sieben Jahre einzureichen. Diese weiteren Angaben sind freiwillig, können aber vom Kreis bei der Festlegung der Zielgebiete der Förderung bzw. einer etwaigen Reihenfolge von Förderverfahren Berücksichtigung finden.

Link zum veröffentlichten MEV auf der Plattform des Projektträgers:
https://projekttraeger-breitband.de/markterkundunggraueflecken/public/detail/1000259

Ausschreibung der MIG für Funkmast und weitere Markterkundungen in Südwestfalen

Die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft des Bundes (MIG) hat den Förderaufruf für einen neuen Funkmasten in Neuhaus, Gemeinde Möhnesee (Kreis Soest) veröffentlicht. Es ist der erste Aufruf in Nordrhein-Westfalen und erst der zweite bundesweit.

Außerdem hat die MIG in Südwestfalen sieben weitere Markterkundungsverfahren (MEV) für Gebiete ohne Mobilfunkversorgung im Hochsauerlandkreis (Meschede, Sundern, Schmallenberg), Kreis Olpe (Kirchhundem), Kreis Siegen-Wittgenstein (Bad Berleburg, Erndtebrück, Hilchenbach, Netphen Sohlbach) gestartet.

Die Förderverfahren der MIG sind mehrstufig und beginnen mit Markterkundungsverfahren. Ist nach dessen Ergebnis ein Gebiet förderfähig, erfolgt im nächsten Schritt die Standortsuche und -vorbereitung. Um diese zu vereinfachen und zu beschleunigen, vereinbart die MIG Musterverträge mit Akteuren, die an vielen Orten Grundstücke für geförderte Standorte bereitstellen können. Erst wenn das Grundstück vorvertraglich gebunden und die Abstimmungen mit den örtlichen Behörden sowie die technische Vorplanung des Ausbaus dieser Standorte erfolgt ist, kann ein Förderaufruf veröffentlicht werden. Die Standortvorbereitung hat die MIG nun für die Gemeinde Möhnesee abgeschlossen. Der Förderaufruf für die Errichtung eines Mobilfunkmasts ist bereits veröffentlicht. Mit dem Mobilfunkmast sollen zukünftig ca. 60 Haushalte und ein großer Ferienpark mindestens mit 4G-Empfang versorgt werden.

Mitte April 2021 hatte die kreiseigene Telekommunikationsgesellschaft Südwestfalen die Zusammenarbeit mit der MIG in den fünf Kreisen der Region Südwestfalen gestartet und die ersten Ortstermine im Kreis Soest und im Hochsauerlandkreis mit den beteiligten Kommunen koordiniert. Die gute Zusammenarbeit vor Ort weiß der Geschäftsführer der MIG, Ernst Ferdinand Wilmsmann, zu schätzen: „Den Standort haben wir mit Hilfe engagierter Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen im örtlichen Landratsamt und in der Gemeinde gefunden. Das Beispiel zeigt, wie wichtig gute Kontakte vor Ort sind. Wir werden unser Netzwerk regionaler Teams daher erweitern, um den Mobilfunkausbau in schwierig zu erschließenden Gebieten direkt vor Ort zu unterstützen.“

Ab sofort können sich klassische Tower Companies oder Unternehmen, die über die erforderliche Sach- und Fachkunde sowie die Zuverlässigkeit für den Bau und den Betrieb eines Mobilfunkmasts verfügen, um eine Förderung bewerben. Die Bewerbungsfrist endet am 27.06.2022.

Die laufenden Markterkundungen enden am 29.06.2022.

Erste Markterkundungen für bessere Mobilfunkversorgung in Südwestfalen laufen

Die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft des Bundes (MIG) führt derzeit bundesweit die ersten Markterkundungsverfahren durch, um eigenwirtschaftliche Ausbaubekundungen der Mobilfunknetzbetreiber und Standortbetreiber abzufragen.
Die Markterkundungen laufen vom 04.05.2021 bis 30.06.2021 und richten sich auch an Unternehmen, die über geeignete Glasfaserinfrastrukturen zur Anbindung der geförderten Mobilfunkstandorte verfügen oder den Bau solcher Glasfaserinfrastrukturen planen.

Die beiden aktuellen Markterkundungen betreffen Gebiete im Arnsberger Wald (Hochsauerlandkreis, Kreis Soest) und in Bad Laasphe, Hesselbach (Kreis Siegen-Wittgenstein) (Quelle: MIG)

Ausbaubekundungen zu den veröffentlichten Gebieten sind innerhalb der Stellungnahmefrist von acht Wochen elektronisch an die MIG zu senden. Weitere Infos unter: https://netzda-mig.de/markterkundung

Mit dem Förderprogramm wird das Ziel der flächendeckenden Versorgung mit Sprach- und breitbandigen Datendiensten des öffentlichen Mobilfunks mit mindestens 4G verfolgt.
In einem Open-Access-Modell werden der Bau, die Erschließung und die laufenden Ausgaben für die Bereitstellung von Mobilfunkstandorten in solchen Gebieten gefördert, in denen dies bislang und auch zukünftig nicht durch die privatwirtschaftlichen Mobilfunknetzbetreiber erfolgt.

Die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft mbH (MIG) wurde zum 12.01.2021 mit Sitz in Naumburg (Saale) gegründet. Im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur setzt sie die Förderrichtlinie „Mobilfunkförderung“ um.
Die kommunale TelekommunikationsGesellschaft Südwestfalen mbH (TKG-SWF) sorgt im Auftrag der fünf südwestfälischen Kreise unter anderem für die Mobilfunkkoordination und Unterstützung von 5G-Ausbau und 5G-Anwendungen in der Region.

Interessenbekundungsverfahren für 152 Orte im Hochsauerlandkreis gestartet

Für den Hochsauerlandkreis ist am 22. Juni 2016 das neue Interessenbekundungsverfahren für die Bundesförderung (3. Förderaufruf) auf der Plattform breitbandausschreibungen.de veröffentlicht worden. Auf dem Gebiet aller 12 Städte und Gemeinden im Hochsauerlandkreis wurden dabei 152 Orte, bzw. Ortsteile identifiziert, die derzeit nur eine Bandbreite unter 30 Mbit/s zur Verfügung haben und für die eine Erschließung, gemäß der durchgeführten Markterkundung, nicht im Eigenausbau eines Netzbetreibers in den nächsten drei Jahren vorgesehen sind.

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Geplante förderfähige Ausbaugebiete (rot) im Hochsauerlandkreis.

Gleichzeitig wurden auch noch einmal die Orte aus der GAK-Förderung (unter 6 Mbit/s) mit eingebunden. Damit wird neben der bereits vorliegenden Interessenbekundung für die 16 MBit-Versorgung, (Landesförderung nach GAK) auch die Wirtschaftlichkeitslücke für einen Ausbau bis 50 Mbit/s (Bundesförderprogramm) berücksichtigt.

Die vollständigen Unterlagen können hier heruntergeladen werden:

Frist für die Angabe von Angeboten ist der 22.07.2016.

Neue Markterkundungs- und Auswahlverfahren im HSK

Für den Hochsauerlandkreis wurden aktuell auf der zentralen Ausschreibungsplattform des Bundes mehrere neue Auswahlverfahren für die Landesförderung (GAK) und das Markterkundungsverfahren für die Bundesförderung veröffentlicht.

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Die Auswahlverfahren werden vom Hochsauerlandkreis und der Telekommunikationsgesellschaft Südwestfalen mbH im Auftrag der zwölf Städte und Gemeinden koordiniert. Für weitere Informationen stehen Ihnen die in den jeweiligen Unterlagen benannten kommunalen Ansprechpartner der Städte und Gemeinden zur Verfügung. Fristende ist der 25.04.2016.

Arnsberg: download
Bestwig: download
Brilon: download
Eslohe: download
Hallenberg: download
Marsberg: download
Medebach: download
Meschede: download
Olsberg: download
Schmallenberg: download
Sundern: download
Winterberg: download

Ferner führt der Hochsauerlandkreis eine Markterkundung zur Ermittlung von Netzbetreibern durch, die in der Lage sind, die nicht bzw. unzureichend versorgten Gebiete in allen zwölf kreisangehörigen Städten und Gemeinden ohne öffentliche Zuschüsse mit Teilnehmeranschlüssen mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von mindestens 50 MBit/s innerhalb der nächsten 3 Jahre zu versorgen. Fristende ist der 05.04.2016.

Markterkundung – Anschreiben: download
Karte Hochsauerlandkreis gesamt: download

Markterkundung im HSK beginnt

Im Auftrag der Städte und Gemeinden im Hochsauerlandkreis wird vom 08.10.2015 bis 16.11.2015 ein kreisweites Markterkundungsverfahren im Rahmen der Breitbandförderung für die letzten verbliebenen unterversorgten Ortsteile im Hochsauerlandkreis durchgeführt.

Markterkundung für die restlichen 101 unterversorgten Gebiete im Hochsauerlandkreis gestartet.
Für die restlichen unterversorgten Gebiete im Hochsauerlandkreis wurde die Markterkundung gestartet.

Die Markterkundung wurde heute in der Ausschreibungsdatenbank (ADB) des Breitbandbüros des Bundes sowie auf der Seite von Breitband.NRW veröffentlicht, siehe https://www.breitbandausschreibungen.de/publicOverviewDetails/Markterkundung-beginn/422

Das Markterkundungsverfahren ist der erste Schritt in einem möglichen Förderverfahren. Die Ergebnisse aus dem Markterkundungsverfahren bilden dann die Grundlage für das weitere Vorgehen.