Breitband-Förderanträge für Siegen-Wittgenstein

Im Kreis Siegen-Wittgenstein hat der Ausschuss für Wirtschaft und Regionalentwicklung am 09. März 2016 über den Sachstand zur Förderthematik für einen flächendeckenden Breitbandausbau in Siegen-Wittgenstein beraten. Schon 2015 war die Verwaltung beauftragt worden, ein Konzept für den kreisweiten Breitbandausbau auf Basis eines Wirtschaftlichkeitslückenmodells zu erstellen. Der Ausbau sollte auf Basis einer Geschwindigkeit von mindestens 50 MBit/s flächendeckend und aus Kostengründen durch einen Ausbau der Glasfasertechnik bis zu den Kabelverzweigern (FTTC) erfolgen.

Im Rahmen der Konzepterstellung wurden zwischenzeitlich mit allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden Gespräche geführt, in denen der Ausbaustand, weitere Planungen, mögliche Kosten und Förderungen besprochen wurden. Die intensive Auseinandersetzung mit der mittlerweile erlassenen Bundesrichtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus und der sich im Entwurf befindlichen Landesrichtlinien haben wesentliche, neue Erkenntnisse geliefert, die auf das weitere Vorgehen großen Einfluss haben.

Nun wird ein kreisweiter Breitbandausbau in mehreren Schritten und Teilprojekten angestrebt, um im Wettbewerbsverfahren der Bundesförderung einen Zuschlag zu erhalten, dadurch dann eine Kofinanzierung des Landes NRW in Anspruch nehmen zu können und damit insgesamt eine möglichst hohe Förderquote zu erreichen.

siegen

Die Städte und Gemeinden des Kreises Siegen-Wittgenstein sind eingeladen, sich an dem gemeinsamen Förderantrag zu beteiligen und so bessere Chancen auf eine Bundes-/Landes-Förderung auch aufgrund der Größe des Projektgebietes zu erhalten. Die Förderquote beträgt mindestens 90%, in sehr vielen Fällen sind sogar 100 % wahrscheinlich. Auf Basis der rechtlichen Regelungen soll es für neun Kommunen im Kreis Siegen-Wittgenstein eine 100%-Förderung der Ausbaukosten geben, da diese den Anordnungen im Rahmen eines Haushaltssicherungsverfahrens unterliegen. Zwei Kommunen müssten einen Eigenanteil von 10% tragen. Die Details werden noch in einem Kooperationsvertrag geregelt.

Durch die bereits erfolgten Planungsvorarbeiten können flächenscharf die verursachten Kosten und damit auch Eigenanteile detailliert dargestellt werden. So kann sichergestellt werden, dass jede Kommune auch nur die Kosten trägt, die für die Versorgung des jeweiligen Gemeindegebietes entstehen. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister wurden in der Bürgermeisterkonferenz am 22.02.2016 über die neuen Informationen unterrichtet.

Da sich das gesamte Vorhaben durch das Zusammenspiel zahlreicher Akteure auszeichnet, sollen die entsprechenden Anträge stellvertretend für die gesamte Region gestellt werden. Der Kreistag wird darüber voraussichtlich am 18. März 2016 abschließend entscheiden.