Erfolgreiche Bau-Außenprüfung im Kreis Soest

Der vom BMDV beliehene Projektträger ateneKOM hat sich im Juli 2023 ein Bild vom Fortschritt des Glasfaserausbaus im 6. Call im Kreis Soest gemacht. Während der so genannten Außenprüfung haben Vertreter des Fördergebers zusammen mit Gigabitkoordinator Christoph Hellmann, den Stand des Ausbaus überprüft und umfangreiche Einsicht in die Bau- und Genehmigungsakten vorgenommen.

Die Außenprüfung der Glasfaser-Bauarbeiten im Kreis Soest verlief ohne Beanstandung. (Fotos: Hellmann)

Um den effizienten Mitteleinsatz im Bundesförderprogramm nachzuweisen, sind im Rahmen der Mitteilungs- und Berichtspflichten des Zuwendungsempfängers zahlreiche Punkte zu dokumentieren und nachzuweisen.

Die Netzbetreiber Westconnect und Vodafone sowie deren durchführenden Baufirmen standen dabei Rede und Antwort. Zur Freunde von Christoph Hellmann gab es keine Beanstandung. 70 Prozent der Tiefbauarbeiten sind inzwischen abgeschlossen, so dass jetzt nach und nach die Glasfaserkabel bei den Kunden aktiviert werden.

Projektbegleitkreis „5G Inklusion 4.0“

Die Iserlohner Werkstätten gGmbH werden gemeinsam mit der Gesellschaft für Bildung und Beruf e.V. und der University of Europe for Applied Sciences in Iserlohn in einem vom Land NRW geförderten Forschungsprojekt die Frage beantworten, wie ein eigenes 5G Campusnetz Hilfe und Unterstützung bieten kann.

Das 5G Campusnetz wird errichtet, um verschiedene Anwendungsfelder der digitalen Inklusion in Form von Pilotprojekten zu testen. Begleitet wird das Projekt von einem Beirat, der sich in diesen Tagen zum ersten Mal getroffen hat. Dazu gehören auch der heimische Landtagsabgeordnete Thorsten Schick, der auch Vorsitzender des Ausschusses für Digitalisierung und Innovation des Landes NRW ist. „Solche Projekte werden eher in Großstädten und Metropolen gefördert, ich freue mich, dass das Land dieses innovative Projekt in Iserlohn fördert“, so Thorsten Schick. Insgesamt stellt das Land NRW eine Fördersumme in Höhe von 587.000,00 Euro zur Verfügung.

„Wir haben im Vorfeld Bedarfe entwickelt, wie wir die 5G Technologie für die Iserlohner Werkstätten nutzen können, daraus sind fünf Pilotprojekte entstanden“, berichtet Projektkoordinatorin Maike Franke von den Iserlohner Werkstätten. Dabei geht es in erster Linie um digitale Assistenz in Form von dezentraler Kommunikation. „Das gilt sowohl für die Standorte der Iserlohner Werkstätten, als auch für unsere Beschäftigten auf ausgelagerten Arbeitsplätzen.“

Fachleute und Experten aus unterschiedlichen Bereichen begleiten das neue 5G Projekt der Iserlohner Werkstätten, darunter auch die TKG Südwestfalen. (Foto: ISWE)

Weitere Informationen zum Förderprojekt unter https://inklusion4punkt0.net/5g-inklusion-4-0/ und https://5g.nrw/best-practice/5g-inklusion-4-0/

Gigabit für 62 Schulen – Ausschreibung läuft

Die Anbindung für 62 Schulgebäude von 12 verschiedenen Schulträgern an das Telekommunikationsnetz mit mindestens 1 Gigabit pro Sekunde symmetrisch schreibt derzeit die Telekommunikationsgesellschaft Südwestfalen zusammen mit der Vergabestelle des Hochsauerlandkreises europaweit aus.

Auf Grundlage der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die Glasfaseranbindung der öffentlichen Schulen und der genehmigten Ersatzschulen, soll die Breitbandversorgung und Digitalisierung von Schulen im Kreis Unna, den Städten Bochum, Warstein, Fröndenberg, Werl und Iserlohn, sowie in der Gemeinde Ense verbessert werden.

Die TKG-SWF hatte bereits im Jahr 2019 für 91 Schulen und in 2020 für nochmals 43 Schulen erfolgreiche europaweite Ausschreibungen durchgeführt. Die aktuelle Ausschreibung wird die vermutlich Letze auf Basis der zum Jahresende auslaufenden Förderrichtline sein.

Gesucht werden geeignete Bieter für die Anbindung von Schulgebäuden an ein gigabitfähiges Telekommunikationsnetz, um eine leistungs- und zukunftsfähige Versorgung der Schulstandorte sicherzustellen. Eine dauerhafte Breitbandversorgung von mindestens 1 GBit/s symmetrisch am Schulgebäude ist zu gewährleisten. Die Bieter sollen die notwendige Netzinfrastruktur errichten und entsprechende Dienste erbringen.

Angebotsfrist ist der 06.08.2021.
Die laufende Ausschreibung ist unter folgenden Links abrufbar:

https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:328831-2021:TEXT:EN:HTML&src=0

https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/public/company/project/CXS0YYKYYBR/de/overview?2

Erste geförderte Glasfaseranschlüsse im Kreis Soest aktiv

Am Mittwoch, den 15. Januar 2020 wurden im Kreis Soest symbolisch die ersten Glasfaseranschlüsse des geförderten Breitbandausbaus im3. Call des vom Bund und Land geförderten Breitbandausbaus aktiviert. Erster Kunde ist die Firma Panek Türen und Fenster im Gewerbegebiet Geseke-Ost.

Nehmen das geförderte Glasfasernetz in Betrieb (v.l.): Dr. Markus Tietmeyer (ateneKOM) Christoph Hellmann (Breitbandkoordinator Kreis Soest), Katharina Reiche (innogy Westenergie), Dr. Remco van der Velden (Bürgermeister Stadt Geseke), Carsten Lagemann (innogy TelNet), Landrätin Eva Irrgang (Kreis Soest) und Peter Panek, (Panek Türen und Fenster). Foto: TKG-SWF

„Der Kreis Soest gilt als Wegbereiter und Treiber des digitalen Wandels“ sagte Dr. Markus Tietmeyer, Regionalleiter NRW der atene KOM GmbH, dem Projektträger des Bundesförderprogramms: „Die Region Südwestfalen hat die richtige Entscheidung getroffen und frühzeitig eine Förderung für das Ausbauprojekt beantragt“. Landrätin Eva Irrgang ergänzte erfreut: „Während andere Regionen noch in der Papier- und Planungsphase stecken, können wir das Netz bereits sukzessiv einschalten. Damit ist ein wichtiger Meilenstein des interkommunalen Großprojekts Breitbandausbau im Kreis Soest erreicht, denn jetzt erhalten die ersten Kunden Highspeed-Internet“.
Breitbandkoordinator Christoph Hellmann betonte: „Der freie Markt hat in den unterversorgten Gebieten versagt, da sich der Ausbau nicht rentierte. Mit Hilfe von Fördermitteln haben wir daher zusammen mit den Kommunen eingegriffen und schaffen die nötigen Voraussetzungen für eine zukunftssichere Breitbandversorgung in der Region“.
Katherina Reiche, Vorsitzende der Geschäftsführung der innogy Westenergie, stellte die besondere Bedeutung einer breitbandigen Internetversorgung heraus: „Mit der modernen Informationsgesellschaft wird breitbandiges Internet immer wichtiger: Als Wachstumstreiber für den industriellen Mittelstand, für die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen und als Plattform für digitale Dienste in einer Kommune trägt es zur Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse bei“.
Das geförderte Glasfasernetz wird 6.462 unterversorgte Privatadressen und 761 Adressen von Gewerbebetrieben mit zukunftssicherer Glasfaser „Fiber to the Building“ (FTTB), bis in jedes Haus versorgen. Um dies alles im Fördergebiet auszuführen, müssen im Kreis Soest auf fast 600 Kilometern Tiefbauarbeiten, wovon schon fast die Hälfte gebaut ist, durchgeführt und weit über 1.500 Kilometer Glasfaserkabel verlegt werden. Diese Baumaßnahme kostet insgesamt rund 40,7 Mio. Euro. Damit sich der Ausbau für die innogy TelNet wirtschaftlich lohnt, werden rund 20,6 Mio. Euro Förderung zugesteuert. Diese wird anteilig vom Bund (10,3 Mio. Euro), vom Land (9,4 Mio. Euro) und aus dem Eigenanteil der Kommunen (800.000 Euro) aufgebracht. Die kreiseigene Telekommunikationsgesellschaft Südwestfalen mbH hat das Förderverfahren mit fachlicher Beratung begleitet.

Verzögerung der Förderverfahren im MK

Bereits 2017 hat der Märkische Kreis gemeinsam mit seinen Städten und Gemeinden einen erfolgreichen Förderantrag zum Breitbandausbau in Wohngebieten gestellt (wir berichteten). Seitdem kämpfen sich die Verantwortlichen durch einen wahren bürokratischen „Dschungel“ an in den Förderrichtlinien penibel vorgegebenen und streng kontrollierten Verfahrensschritten: Voraussetzung für eine Förderung sind Markterkundungsverfahren, Interessenbekundungsverfahren und Teilnehmerwettbewerb, denen sich Bietergespräche und schließlich das eigentliche Vergabeverfahren selbst anschließen. Dabei wird unter den kritischen Augen der Aufsichtsbehörden nicht nur sorgfältig auf die rechtssichere Durchführung jedes einzelnen dieser Verfahrensschritte geachtet; zwischen den einzelnen Schritten müssen auch jeweils mehrwöchige oder zum Teil monatelange Fristen eingehalten werden. Erschwerend kam hinzu, dass dazu zum Teil noch nachträgliche Ausbaupläne von Netzbetreibern so reguliert werden mussten, dass nicht das gesamte Förderverfahren für den Märkischen Kreis gefährdet wird.

Ein langer Weg ist es, bis die geförderte Verlegung von Leerrohren und Glasfaserkabeln im Märkischen Kreis beginnen kann. (Symbolbild: TKG-SWF)

Ein wesentlicher Grund für die Verzögerung sind die komplizierten Breitband-Förderprogramme- und -verfahren: Landrat und Bürgermeister haben deshalb darüber auch schon wiederholt ihren Unmut kund getan und die Verantwortlichen in Land und Bund aufgefordert, bürokratische Hürden für einen möglichst raschen Ausbau schneller Breitbandverbindungen abzubauen. „Schnelles Internet gehört heute unzweifelhaft zur Daseinsvorsorge. Schnelle Internetverbindungen sind zudem aber auch wichtig für die Wettbewerbsfähigkeit unserer märkischen Unternehmen“, so Landrat Thomas Gemke, der sich mit den Bürgermeistern der Städte und Gemeinden für schnelles Internet im Märkischen Kreis einsetzt. Unterstützt werden der Kreis und die Kommunen dabei von der kreiseigenen Telekommunikationsgesellschaft Südwestfalen.

Viel Zeit hat zudem eine komplette Neuregelung der Förderbedingungen durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im Juli 2018 gekostet: Grund war eine Verbesserung der Versorgungsqualität. Ursprünglich zielte die Förderkulisse des Bundesförderprogramms in Wohngebieten auf das Verlegen von Glasfaser bis zum Verteilkasten ab. Durch die Novelle ist unter anderem die mögliche Fördersumme verdoppelt worden, sodass die Ausschreibung auf Grundlage der bis dato schnellsten Übertragungstechnik fortgeführt wurde. Der Ausbau für alle Haushalte in den förderfähigen Wohngebieten des MK kann dadurch direkt mit einem Glasfaser-Anschluss bis ins Gebäude erfolgen. Für die Hauseigentümer stehen damit nach dem Ausbau sowohl im Download als auch im Upload Übertragungsgeschwindigkeiten von 1.000 Mbit/s und mehr zu Verfügung. Der Glasfaser-Anschluss bis zum Gebäude ist im Rahmen des Bundesförderprogramms kostenfrei. Dies ermöglicht eine zukunftssichere Breitbandversorgung vieler Bürgerinnen und Bürger im Märkischen Kreis; der Preis dafür ist aber eben auch eine weitere Verzögerung der Ausbaugeschwindigkeit.

Inzwischen ist aber ein Großteil des Förderverfahrens abgeschlossen. Die Verantwortlichen der Kreisverwaltung rechnen damit, dass das Vergabeverfahren bis Mitte dieses Jahres erfolgreich abgeschlossen sein wird. Dem schließen sich dann umfassende Tiefbaumaßnahmen in einem Umfang von rd. 950 km für mehr als 45.000 unterversorgte Haushalte im Kreisgebiet an. Diese werden entsprechend der vorhandenen Ausbaukapazitäten der Tiefbauunternehmen voraussichtlich bis zum Jahr 2022 andauern. Eine Webseite mit kartographischer Darstellung der Fördergebiete und Informationen zum Ausbaustatus werden nach dem endgültigen Förderbescheid veröffentlicht. Insgesamt werden 60 Mio. Euro in den Breitbandausbau in Wohngebieten investiert; dies macht das Projekt zu einer der bislang teuersten Ausschreibungen der Kreisverwaltung.

Schneller geht es beim geförderten Glasfaserausbau in Gewerbegebieten (wir berichteten). Die Planungen mit den kommunalen Tiefbauämtern sind abgestimmt und befinden sich in der Umsetzung. Entlang der B 54 in Meinerzhagen sind die Tiefbau‐Vorarbeiten für den Glasfaser‐Gebäudeanschluss erledigt, lediglich die Arbeiten auf dem Grundstück der Gewerbetreibende sind noch offen und erfolgen nach Zustimmung des Eigentümers und Vertragsabschluss. Die Schreiben zur Herstellung der schnellen Internetanschlüsse werden in den nächsten Wochen auf dem Postweg zugestellt. Die Planungen der Telekom Deutschland sehen vor, die Gewerbegebiete bis spätestens zum Jahr 2020 mit Glasfaser zu erschließen. Die Tiefbauarbeiten werden als nächstes in Altena und Kierspe fortgesetzt, um dort Glasfaserleitungen zu verlegen.

Mitteilungen zur Unterversorgung können den jeweiligen kommunalen Ansprechpartnern für den Breitbandausbau übermittelt werden oder bei der zentralen E‐Mail‐Adresse des Märkischen Kreises: breitband@maerkischer-kreis.de

Breitbandförderprogramm des Bundes

Die Bundesregierung unterstützt den Breitbandausbau mit 2,7 Milliarden Euro. Bis 2018 soll es in ganz Deutschland schnelles Internet mit mindestens 50 Megabit pro Sekunde geben. Das Kabinett hat eine entsprechende Förderrichtlinie zur Kenntnis genommen, heißt es heute in einer entsprechenden Erklärung der Bundesregierung. Das zuständige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) meldete, das Bundeskabinett habe heute die von Bundesminister Alexander Dobrindt vorgelegte Förderrichtlinie für den Breitbandausbau beschlossen. Sie werde nun noch von Minister Dobrindt unterschrieben und tritt dann in Kraft.

bundesförderprogramm_breitband

„Mit dem Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau schließen wir die weißen Flecken auf der Landkarte. Insgesamt nehmen wir für die Förderung 2,7 Milliarden Euro in die Hand. Das Geld investieren wir gezielt in Regionen, in denen sich der Netzausbau wirtschaftlich alleine nicht rechnet. Damit legen wir die Grundlage, bis 2018 schnelles Internet für alle in Deutschland zu schaffen. Wir fördern den Netzausbau technologieneutral. Auch für Beratungsleistungen stellen wir Kommunen und Landkreisen Geld zur Verfügung“, so der Minister.

Das Bundesförderprogramm richtet sich an Kommunen und Landkreise. Mit dem Förderbetrag können sie die Wirtschaftlichkeitslücke von Investitionen schließen, die sich bei den Telekommunikationsunternehmen ergeben, wenn diese ein Breitbandnetz in unterversorgten Gebieten errichten (Wirtschaftlichkeitslückenmodell). Zugleich werden die Kommunen durch die Bundesförderung in die Lage versetzt, passive Infrastrukturen wie z. B. Glasfaserstrecken zu errichten, die sie den Netzbetreibern verpachten (Betreibermodell).

Der Fördersatz des Bundes beträgt im Regelfall 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Der Höchstbetrag an Bundesförderung pro Projekt liegt bei 15 Millionen Euro. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen, z. B. der Bundesländer, ist möglich und erwünscht. Dadurch können weitere 40 Prozent an Förderung hinzukommen. Der Eigenanteil der Kommune liegt bei 10 Prozent.

Netzausbau-Projekte werden anhand transparenter Kriterien (Scoring) bewertet. Dieses Punktesystem bildet die Grundlage für eine Förderentscheidung. Unabhängig davon können Planungs- und Beratungskosten ab sofort mit bis zu 100 Prozent und einem Maximalbetrag von 50.000 Euro gefördert werden. Damit wird ein zusätzlicher Anreiz dafür geschaffen, schnell mit den Planungen zu beginnen.

Schon heute haben fast 70 Prozent (68,7 %) aller Haushalte in Deutschland Zugang zu mehr als 50 Mbit pro Sekunde – das sind 7 Prozent mehr als vor einem Jahr (Stand: Ende Juni 2015, Quelle: TÜV Rheinland). Im EU-Vergleich hat Deutschland die größte Dynamik beim Netzausbau – durch einen Technologiemix von Glasfaser bis Mobilfunk.

Der Deutsche Landkreistag begrüßt den heutigen Kabinettsbeschluss zum Breitbandförderprogramm des Bundes. Der Präsident des Deutschen Landkreistags, Landrat Reinhard Sager, erklärte dazu: „Dass der Bund nun 2 Mrd. Euro für den Breitbandausbau zur Verfügung stellt, ist ein gutes Signal für Deutschland. Dieses Geld muss jetzt vor allem dafür genutzt werden, den ländlichen Raum soweit wie möglich mit neuen Glasfaserinfrastrukturen zu erschließen. Glasfaser ist die Technologie der Zukunft. Deshalb ist es wichtig, dass auch Landkreise, die im Rahmen von Betreibermodellen auf den Glasfaserausbau setzen, von dem Programm profitieren können und bei der Vergabe der Mittel nicht benachteiligt werden.“

Präsident Sager appellierte an den Bund und die Länder, bei der Entscheidung über die Fördermittel eng zusammenzuwirken: „Was wir jetzt nicht brauchen können, ist ein Förderchaos“, betonte Sager. Deshalb sei es gut, dass die Förderanträge auch mit den jeweiligen Ländern erörtert werden. Auf diese Weise könne insbesondere die Realisierung kreisweiter Breitbandprojekte sichergestellt werden.  Sager wiederholte die schon mehrfach geäußerte Kritik, dass der Bund die Landkreise, die sich für den Bau eigener Glasfasernetze entschlossen haben, dazu anhalte, diese Netze später wieder zu veräußern. „Ein solches Veräußerungsgebot ist ein Novum im deutschen Förderrecht, für das es keine verfassungsrechtliche Grundlage gibt“, sagte Sager. Die Verfassung lasse ein kommunales Engagement im Bereich des Netzausbaus zu. „Die geplante Regelung diskreditiert ohne Grund das Betreibermodell“.

Scharfe Kritik an dem Förderprogramm kommt vom Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK). Dieser fordert endlich die Umsetzung der Beschlüsse des IT-Gipfels 2014 anstelle von Ignoranz der Ergebnisse. Mit ihrem 2-Mrd.-Euro-Programm ignoriere die Bundesregierung die eigenen Dokumente. Die 2 Mrd. Euro könnten statt 12,5% über 70% der bisher unterversorgten Haushalte mit Glasfaser statt mit veralteter Technik erschließen.

„Würde die Bundesregierung den eigenen IT-Gipfelprozess ernst nehmen, würde sie wenigstens ihre eigenen Ergebnisdokumente lesen. In diesen findet sich nämlich seit exakt einem Jahr die klare Aussage, dass von 10 Mio. unterversorgten Haushalten rund 4 Mio. ohne öffentliche Gelder über private Investoren versorgt werden können,“ erklärte der Vorsitzende des FRK, Heinz-Peter Labonte.

Der Verbandssprecher rechnete vor, dass diese 4 Mio. Haushalte bei einer durchschnittlichen Investitionssumme für FttB oder FttH von 1.500 Euro pro Haushalt auch in bisher benachteiligten Regionen Bandbreiten von „mindestens“ und nicht nur „bis zu“ 50 MBit/sec angeschlossen werden können. Privatinvestoren könnten „angesichts der von der Bundesregierung unterstützten Bemühungen der EZB, die Zinsen gegen Null zu drücken, immerhin zwischen 4 und 8% erzielen. Entsprechende Best Practice Beispiele interessierten die IT-Gipfelstürmer aber offenbar nicht, meinte Labonte. Sie seien zur Besichtigung auch Herrn Dobrindts Ministerium angeboten worden.
Seriöse Schätzungen gehen für den Anschluss der unterversorgten 10 Mio. Haushalte von insgesamt mindestens zu investierenden 20 Mrd. Euro aus. „Damit reicht das vorgelegte Finanzierungsprogramm gerade für 12,5% des Finanzbedarfes“, rechnete Labonte weiter vor.

Würden die Verantwortlichen der Bundesregierung ihre eigenen Gipfelpapiere lesen, so wüssten sie, 4 Mio. Haushalte werden zu 1.500 Euro pro Haushalt mit FttB/FttH von Privatinvestoren in Kooperation mit Sparkassen- und Bankenfonds angeschlossen. Dies bedeutet ein privates Investitionsprogramm in Höhe von 6 Mrd. Euro.
Gehe man davon aus, dass die verbleibenden 6 Mio. Haushalte für durchschnittlich 2.500 Euro mit FttB/FttH versorgt werden können, so könnte das vorgelegte Regierungsprogramm helfen, über verlorene Zuschüsse weitere 2 bis 3 Mio. Haushalte anzuschließen. Die Bundesregierung bevorzuge stattdessen ein mittelstands- und kommunalfeindliches Bürokratiemonster.

„Statt immerhin rund 70 bis 75% der unterversorgten Haushalte endlich mit einem realistischen Konzept anzuschließen, wird jetzt rein statistisch der Anschluss von 12,5% vollmundig angekündigt“, erklärte der Kabelunternehmer und Verbandssprecher. Dies würde dann allerdings nicht mit der Übergangstechnologie Vectoring durch die Telekom sondern mit zukunftssicherer Glasfaser bis ans oder ins Haus erfolgen. Damit würden die ländlichen Regionen Deutschlands an die Weltspitze der IT-Infrastrukturen katapultiert.

„Aber offenbar wollen das Digitalministerium und die Bundesregierung lieber ihr dividendenorientiertes Bundesunternehmen Telekom fördern anstatt Deutschland infrastrukturell z.B. mit Silicon Valley, Korea oder China wettbewerbsfähig zu machen“, erklärte Labonte abschließend, „sonst würde man ja die eigenen IT-Gipfeldokumente am Ende noch ernst nehmen müssen“.